Kfz Gutachter FAQ Unfallgutachten – klare Antworten auf Ihre Fragen

Nach einem Unfall tauchen oft viele Fragen auf: Wie läuft ein Gutachten ab? Welche Kosten entstehen? Wann sollte ich einen Gutachter einschalten?
Auf unserer Seite Kfz Gutachter FAQ Unfallgutachten haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt – verständlich, fachlich korrekt und rechtssicher.

Als spezialisierter Sachverständiger erklären wir Ihnen, was wirklich zählt, und geben Ihnen Sicherheit im gesamten Ablauf: von der Beweissicherung am Unfallort bis zur vollständigen Regulierung mit der Versicherung.
So haben Sie alle Antworten auf einen Blick – und können sich darauf verlassen, dass Ihre Ansprüche nicht untergehen.


Titelbild mit beschädigtem Mercedes und Logo von KGD – Symbol für schnelle Hilfe und Fachkompetenz im Kfz Gutachter FAQ Unfallgutachten.

Kfz Gutachter FAQ Unfallgutachten – Sie hatten einen Unfall?

In unserem KFZ-Gutachter Lexikon können Sie sich über Fachwörter schlau machen. Für ein rechtssicheres Unfallgutachten, kontaktieren Sie uns.


Kfz Gutachter FAQ Unfallgutachten

Kfz Gutachter FAQ Unfallgutachten- Häufig gestellte Fragen

JA! Du hast als geschädigter das Recht, einen eigenen, freien und vor allem unabhängigen KFZ-Sachverständigen Deiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs zu beauftragen. Dies gilt auch für den Fall, dass durch den Unfallgegner oder dessen Versicherung ein Gutachter angeboten wird. Die Kosten für einen Kfz Gutachter sind erstattungspflichtig und müssen von der regulierenden Versicherung getragen werden!

Die Kosten für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens stellen Deine Schadensersatzansprüche dar (siehe auch § 249 BGB) und sind im Rahmen der Schadensregulierung vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu erstatten.

Die Antwort lautet immer: NEIN!!! Der Kfz-Sachverständige der Versicherungsgesellschaft vertritt in erster Linie die Interessen der Versicherungsgesellschaft, die für den Schaden aufkommen muss. Sorge dafür, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger Deine Interessen wahrnimmt. Damit wird sichergestellt, dass neben den reinen Reparaturkosten auch Abschreibungen und Nutzungsausfall korrekt ermittelt werden.

Im Haftpflichtschadenfall tritt an die Stelle des Unfallverursachers dessen Haftpflichtversicherung. Schadenersatzansprüche wie Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, Kosten für einen freien und unabhängigen Kfz-Gutachter und Anwaltskosten werden von der gegnerischen Versicherung getragen. Durch ein unfallbedingtes Schadenereignis kannst Du gegebenenfalls noch weitere Ansprüche geltend machen.

Ein Kfz-Gutachten gibt Dir einen detaillierten Überblick über die Schadenhöhe, den Schadenumfang und den Fahrzeugwert vor und nach dem Schadenereignis. Ich sorge dafür, dass Du alle Kosten erstattet bekommst, die Dir zustehen und die sind meist höher als Du annimmst.

Die Fahrzeuguntersuchung kann bei Dir zu Hause, an der Unfallstelle, in Deiner Werkstatt oder auch an Deinem Arbeitsplatz stattfinden. Ich komme dahin, wohin Du willst!

Solltest Du in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, ist es immer ratsam, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Durchsetzung der eigenen Schadenersatzansprüche zu beauftragen. Das gilt ausnahmslos für jeden Schadensfall! Es gibt nämlich keine unkomplizierten Schadensfälle. Selbst wenn die gegnerische Versicherung Dir signalisiert, alles in Ihrem Sinne schnellstmöglich erledigen zu wollen, solltest Du nicht auf Dein Recht der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes verzichten. Die Kosten für den Rechtsanwalt muss bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die gegnerische Haftpflichtversicherung übernehmen, und zwar IMMER!

A! Als Geschädigter hast Du das Recht, Dir den Schaden auszahlen zu lassen. Ob Du das Geld für Reparaturen verwendest oder nicht, bleibt Dir überlassen. Diese Art der Schadensregulierung wird als fiktive Schadensregulierung bezeichnet. Lediglich die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet.       


Verifiziertes Unternehmen – geprüfter Kfz Gutachter Offenbach am Main, zertifiziert durch DGuSV Deutscher Gutachter- und Sachverständigen Verband e.V.

Geprüfte Qualität & Kompetenz – Mitglied im DGuSV Kfz Gutachter FAQ Unfallgutachten

Wir sind stolz darauf, als geprüfte Kfz-Gutachter Mitglied im Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband (DGuSV) zu sein. Diese Zertifizierung steht für unsere fachliche Kompetenz, Unabhängigkeit und höchste Qualitätsstandards. Vertrauen Sie auf unsere geprüfte Expertise für Unfallgutachten und Schadensanalysen.


Kfz Gutachter FAQ Unfallgutachten Lexikon

Kfz Gutachter FAQ Unfallgutachten

Der Wiederbeschaffungswert spielt eine wichtige Rolle bei der Regulierung von Unfällen. Es bezeichnet den Betrag, den der Geschädigte vor dem Unfall hätte aufwenden müssen, um sein Fahrzeug bei einem seriösen Händler zu erwerben. Ein Gutachter ermittelt den Wiederbeschaffungswert im Rahmen eines Schadengutachtens, wobei alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden, einschließlich der örtlichen Marktsituation. Der Wiederbeschaffungswert bildet außerdem die Grundlage für die Abrechnung bei einem Totalschaden.

Wenn die Schäden an einem Fahrzeug nach einem Unfall so erheblich sind, dass eine Reparatur entweder nicht mehr möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, spricht man von einem Totalschaden. Es gibt verschiedene Arten von Totalschäden, die wie folgt unterschieden werden:
Technischer Totalschaden
Wenn bestimmte Komponenten oder sogar das gesamte Fahrzeug nach einem Unfall so stark beschädigt sind, dass der ursprüngliche Zustand durch eine Reparatur nicht wiederhergestellt werden kann oder der Aufwand dafür unverhältnismäßig hoch wäre, spricht man von einem technischen Totalschaden. In solchen Fällen ist eine vollständige Instandsetzung nicht mehr realisierbar.
Wirtschaftlicher Totalschaden 
Wenn die Kosten für die Reparatur eines Fahrzeugs den Wert des Fahrzeugs in seinem vorherigen Zustand abzüglich des Restwerts übersteigen, wird dies als wirtschaftlicher Totalschaden betrachtet. In solchen Fällen entscheidet die Versicherung des Unfallverursachers, dass eine Reparatur unwirtschaftlich ist, und erstattet lediglich den Betrag des Fahrzeugwerts vor dem Unfall abzüglich des Restwerts.
Unechter Totalschaden
Wenn ein Fahrzeug, das neuwertig ist (weniger als einen Monat in Gebrauch oder weniger als 1.000 km Laufleistung), durch einen Unfall erheblich beschädigt wird, kann ein unechter Totalschaden festgestellt werden. Selbst wenn das Fahrzeug in Bezug auf den neuwertigen Zustand vollständig repariert werden kann und die merkantile Wertminderung berücksichtigt wurde, wird es dennoch als Totalschaden betrachtet. Dies liegt daran, dass es für den Besitzer eines neuwertigen Fahrzeugs unzumutbar ist, ein Fahrzeug zu besitzen, das in einen Unfall verwickelt war. Aus diesem Grund wird in solchen Fällen der unechte Totalschaden festgestellt.

Unter der Bezeichnung „130%-Reparaturschaden-Grenze“ oder auch „130%-Opfergrenze“ kann die gegnerische Versicherung unter bestimmten Umständen die Reparaturkosten übernehmen, selbst wenn es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Dabei dürfen die Gesamtkosten für die Reparatur inklusive Wertminderung maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegen, also höchstens 130% betragen.
Um die 130%-Reparaturschaden-Grenze geltend zu machen, muss das Fahrzeug vollständig und professionell repariert werden. Eine Reparatur mit gebrauchten Ersatzteilen ist nur zulässig, wenn dies im Gutachten ausdrücklich festgehalten wurde. Eine teilweise Reparatur ist nicht gestattet. Außerdem muss das Fahrzeug für mindestens sechs weitere Monate auf den Geschädigten zugelassen bleiben und von ihm selbst genutzt werden.

Wenn ein Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt wird, erfährt es eine Wertminderung, die auch nach einer vollständigen Reparatur bestehen bleibt. Dies liegt vor allem daran, dass potenzielle Käufer grundsätzlich zögern, einen reparierten Unfallwagen zu erwerben. Beim Verkauf eines Fahrzeugs ist der Verkäufer jedoch verpflichtet, den Käufer über vorhandene reparierte oder nicht reparierte Unfallschäden zu informieren.

Wenn ein Unfall ohne größere Folgen verläuft, kann es zu einem Bagatellschaden an einem Fahrzeug kommen. Hierbei handelt es sich um einen geringfügigen Sachschaden, bei dem keine Personenschäden entstehen. Die Bagatellschadensgrenze markiert die Schwelle zwischen einem regulären Schaden und einem Bagatellschaden. Obwohl es keine genaue gesetzliche Festlegung gibt, werden im Allgemeinen Schäden unter einem Wert von 750 € als Bagatellschaden betrachtet.

Ein Altschaden ist ein Schaden, der bereits vor dem aktuellen Unfall am Fahrzeug vorhanden war. Im Gegensatz zu einem Vorschaden wurde dieser Schaden jedoch noch nicht behoben. Ein Altschaden kann verschiedene Ursachen haben, darunter Unfallschäden, Gebrauchsspuren wie Dellen oder Kratzer, Korrosionsschäden, fehlende Teile wie Radkappen oder Verschleißschäden.

Ein Vorschaden bezieht sich auf einen Schaden am Fahrzeug, der vor dem aktuellen Unfall aufgetreten ist und bereits repariert wurde. Die Qualität der Reparatur ist dabei nicht entscheidend. Solche behobenen Vorschäden müssen bei einer Untersuchung des Fahrzeugs genau beschrieben, fotografiert und dokumentiert werden. Eine gründliche Prüfung des Fahrzeugs ist dafür erforderlich. Falls keine Vorschäden vorhanden sind, muss dies auch vermerkt werden.

Im Straßenverkehr bezieht sich der Begriff „Havarieschaden“ auf Schäden sowohl am Frachtfahrzeug als auch an der beförderten Ladung. Dies kann beispielsweise durch Transportunfälle oder Beschädigungen während des Transports verursacht werden. In solchen Fällen erleidet die Ladung Schäden oder wird beeinträchtigt.

Die Versicherungsgesellschaft übernimmt die Abrechnung und Abwicklung eines Schadens. Das Hauptziel der Abrechnung besteht darin, dem Geschädigten einen Zustand zu ermöglichen, der dem vor dem Unfallereignis entspricht. Es gibt zwei Arten der Abrechnung: die konkrete Abrechnung und die fiktive Abrechnung.
Konkrete Abrechnung
Im Rahmen der konkreten Abrechnung werden die tatsächlich entstandenen Schäden und Kosten erstattet. Der Geschädigte legt der Versicherung seine Kosten durch Vorlage von Rechnungen dar. Nach Prüfung erfolgt die Erstattung der Kosten auf das Konto des Geschädigten durch die Versicherung.
Fiktive Abrechnung
Statt die Kosten für Reparaturen oder ein Ersatzfahrzeug zu übernehmen, besteht auch die Möglichkeit, dass der Geschädigte eine Geldleistung in Höhe des Netto-Schadens erhält. In diesem Fall liegt es in der Verantwortung des Geschädigten, den Schaden eigenständig zu beheben. Er kann das Fahrzeug entweder in einem unreparierten Zustand weiterverwenden oder die Reparaturen selbst durchführen. Der Geschädigte macht von seinem Recht Gebrauch, die entstandenen Sachschäden nicht vollständig reparieren zu lassen.
Gemäß des Urteils BGH VI ZR 35/10 vom 23.11.2010 
steht einem Unfallgeschädigten die fiktive Abrechnung nur dann zu, wenn er das beschädigte Fahrzeug für mindestens sechs Monate weiterhin nutzt. Dabei muss das Fahrzeug in einem verkehrssicheren und fahrtüchtigen Zustand sein oder in einen solchen Zustand gebracht werden. Vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist hat der Geschädigte die Möglichkeit, sich die Reparaturkosten erstatten zu lassen, sofern diese niedriger als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs sind und er entsprechende Nachweise erbringt.

Nach einigen Unfällen können Zweifel am genauen Unfallhergang aufkommen. Dies ist insbesondere der Fall bei manipulierten oder provozierten Unfällen, bei denen die Beteiligten unrechtmäßig eine Versicherungsleistung erhalten möchten. In solchen Situationen werden Sachverständige beauftragt, um die Unfallschäden zu untersuchen. Ihre Aufgabe besteht darin festzustellen, ob die entstandenen Schäden tatsächlich mit dem geschilderten Unfall geschehen übereinstimmen und ob sie in dieser Form bei einem solchen Unfall hätten entstehen können.
Plausibilität
Plausibilität bezieht sich auf die Verständlichkeit, Stimmigkeit und Nachvollziehbarkeit einer Aussage. Es ist ein Kriterium, mit dem Aussagen oder Behauptungen bewertet werden können. Als Sachverständiger führen Sie eine Plausibilitätsprüfung durch, um zu beurteilen, ob die Aussagen über den Unfall im Einklang mit den festgestellten Schäden erscheinen.
Kausalität
Kausalität beschreibt die Verbindung zwischen einer Ursache und ihrer Wirkung. Beide stehen in einer aufeinanderfolgenden Beziehung zueinander. Das Ergebnis B ist demnach eine direkte Folge der Ursache A, und die Ursache A hat zum Ergebnis B geführt.
Kompatibilität
Kompatibilität beschreibt die Fähigkeit von zwei Baugruppen, Eigenschaften oder Systemen, miteinander zu funktionieren oder ausgetauscht werden zu können. Wenn zwei Baugruppen untereinander austauschbar sind oder Eigenschaften miteinander vereinbart werden können, gelten sie als kompatibel. Rückwärtskompatibilität tritt auf, wenn ein System die Anforderungen eines anderen Systems übertrifft, während Aufwärtskompatibilität besteht, wenn das ältere System die Anforderungen einer neueren Version erfüllt. In beiden Fällen können die Systeme erfolgreich zusammenarbeiten, wobei die neuere Version entweder zusätzliche Funktionen bietet oder das ältere System weiterhin unterstützt wird.

Beim Kraftfahrzeug steht der Restwert für den Betrag, den eine geschädigte Person für das beschädigte Fahrzeug im unrestaurierten Zustand erhält. Wenn der Geschädigte eine Privatperson ist und das Fahrzeug verkauft, wird der Restwert steuerneutral angegeben, ohne dass die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen wird. Daher wird der Restwert oft als „steuerneutrale Position“ bezeichnet. Bei einem Geschädigten, der als Unternehmer eingestuft wird und zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, wird der Restwert netto, also ohne Mehrwertsteuer, vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Verkauft ein Unternehmer ein geschäftlich genutztes Fahrzeug, unabhängig vom Fahrzeugzustand, muss er die Mehrwertsteuer ausweisen und in seiner Vorsteueranmeldung angeben. Nur der Nettobetrag geht in sein Vermögen über.

Die HIS-Datei wird im Allgemeinen als „schwarze Liste“ bezeichnet. Sie ist das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft und zielt darauf ab, Versicherungsbetrug und -missbrauch aufzudecken und zu verhindern. In der HIS-Datei werden Versicherungsdaten zu verschiedenen Schadenbereichen wie Kfz, Unfall oder Leben gespeichert. Im Bereich der Kfz-Versicherung werden beispielsweise Informationen wie Unfallmeldungen, Schadenmeldungen und Reparaturbestätigungen eines Fahrzeugs erfasst. Die HIS-Datei unterliegt den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Gemäß der DSGVO hat jede Person das Recht, einmal pro Jahr kostenfrei Auskunft über die zu ihr und ihrem Fahrzeug gespeicherten Daten bei der Informa HIS GmbH zu erhalten.


Kfz Gutachter FAQ Unfallgutachten: Wir sind im gesamten Rhein-Main-Gebiet für Sie da

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Weil jedes Detail zählt: Mit dem Kfz Gutachter der KGD haben Sie einen Partner, der mobil, flexibel und zuverlässig an Ihrer Seite steht. Unser Einsatzgebiet umfasst das gesamte Rhein-Main-Gebiet – von Hanau, Offenbach und Frankfurt bis hin zu Maintal, Aschaffenburg und dem Main-Kinzig-Kreis.

Ob in der Werkstatt, im Autohaus, am Arbeitsplatz oder direkt bei Ihnen zu Hause – wir kommen dorthin, wo Sie uns brauchen. Wie wir arbeiten und welche Leistungen Sie erwarten können, erklären wir ausführlich im Kfz Gutachter FAQ Unfallgutachten, das Ihnen als verlässliche Orientierung dient. So garantieren wir Ihnen nicht nur schnelle Erreichbarkeit, sondern auch einen rechtssicheren Vor-Ort-Service, der sich nach Ihren Bedürfnissen richtet.

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Geprüfter Kfz Gutachter Offenbach am Main – 5 Sterne Bewertung bei der Deutschen Gutachterauskunft

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Fachwissen, dem Sie vertrauen können – unsere Seite Kfz Gutachter FAQ Unfallgutachten dient Ihnen als Nachschlagewerk. Oder rufen Sie uns direkt an, wenn Sie persönliche Unterstützung wünschen.

Alle Antworten in unserem Kfz Gutachter FAQ Unfallgutachten basieren auf unserer langjährigen Erfahrung als unabhängige Sachverständige. Wir haben uns konsequent auf die Erstellung von Schadengutachten nach Verkehrsunfällen spezialisiert und bilden uns regelmäßig in Fachseminaren weiter.

Unsere Gutachten sind nicht nur rechtssicher und gerichtsfest, sondern werden auch von Versicherungen und Anwälten gleichermaßen anerkannt. Damit geben wir Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Ansprüche auf einem soliden Fundament stehen.


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Kfz Gutachter FAQ Unfallgutachten-Sie haben Fragen?

❓ Welche Arten von Gutachten bieten Sie an?

Im Kfz Gutachter FAQ Unfallgutachten erfahren Sie, dass wir uns konsequent auf rechtssichere Unfall- und Schadengutachten spezialisiert haben. Fahrzeugbewertungen oder Wertgutachten bieten wir nicht mehr an – unser Schwerpunkt liegt zu 100 % auf Unfallgeschädigten.

❓ Wie schnell bekomme ich einen Termin für die Unfallaufnahme?

Wie im Kfz Gutachter FAQ Unfallgutachten beschrieben, erhalten Sie bei uns kurzfristig einen Termin. Wir kommen flexibel zu Ihnen – ob nach Hause, in die Werkstatt oder an den Arbeitsplatz.


❓ Wie lange dauert es, ein Gutachten zu erstellen?

Die Dauer der Erstellung erklären wir im Kfz Gutachter FAQ Unfallgutachten: Einfache Fälle können zügig bearbeitet werden, komplexere Schäden erfordern mehr Zeit und Sorgfalt. Unser Anspruch ist immer höchste Präzision und Rechtssicherheit.


❓ Für welche Fahrzeuge erstellen Sie Gutachten?

Das Kfz Gutachter FAQ Unfallgutachten gilt für PKW und Transporter. Für beide Fahrzeugarten erstellen wir unabhängige und rechtssichere Unfallgutachten, die von Versicherungen und Gerichten anerkannt sind.

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Nicht jede Situation lässt sich mit einer kurzen Antwort klären – jeder Unfall ist individuell. Mit unserem Kfz Gutachter FAQ Unfallgutachten geben wir Ihnen bereits viele wichtige Informationen an die Hand. Wenn Sie weitere Fragen haben oder persönliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit direkt zur Seite.

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