Entdecken Sie unser FAQ & KFZ Gutachter Lexikon

Ihr umfassender Ratgeber zu Unfallgutachten, Fahrzeugbewertungen und Fachwörter finden Sie in unsere KFZ- Gutachter Lexikon.


KFZ-Gutachter Lexikon - Hier erfahren Sie was Sie nach einem Unfall wissen sollten. Unsere geprüfte KFZ-Gutachter erstellen Ihnen rechtssichere Unfallgutachten.

Sie hatten einen Unfall?

In unserem KFZ-Gutachter Lexikon können Sie sich über Fachwörter schlau machen. Für ein rechtssicheres Unfallgutachten, kontaktieren Sie uns.


FAQ-& KFZ-Gutachter Lexikon

FAQ- Häufig gestellte Fragen

JA! Du hast als geschädigter das Recht, einen eigenen, freien und vor allem unabhängigen KFZ-Sachverständigen Deiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs zu beauftragen. Dies gilt auch für den Fall, dass durch den Unfallgegner oder dessen Versicherung ein Gutachter angeboten wird. Die Kosten für einen Kfz Gutachter sind erstattungspflichtig und müssen von der regulierenden Versicherung getragen werden!

Die Kosten für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens stellen Deine Schadensersatzansprüche dar (siehe auch § 249 BGB) und sind im Rahmen der Schadensregulierung vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu erstatten.

Die Antwort lautet immer: NEIN!!! Der Kfz-Sachverständige der Versicherungsgesellschaft vertritt in erster Linie die Interessen der Versicherungsgesellschaft, die für den Schaden aufkommen muss. Sorge dafür, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger Deine Interessen wahrnimmt. Damit wird sichergestellt, dass neben den reinen Reparaturkosten auch Abschreibungen und Nutzungsausfall korrekt ermittelt werden.

Im Haftpflichtschadenfall tritt an die Stelle des Unfallverursachers dessen Haftpflichtversicherung. Schadenersatzansprüche wie Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, Kosten für einen freien und unabhängigen Kfz-Gutachter und Anwaltskosten werden von der gegnerischen Versicherung getragen. Durch ein unfallbedingtes Schadenereignis kannst Du gegebenenfalls noch weitere Ansprüche geltend machen.

Ein Kfz-Gutachten gibt Dir einen detaillierten Überblick über die Schadenhöhe, den Schadenumfang und den Fahrzeugwert vor und nach dem Schadenereignis. Ich sorge dafür, dass Du alle Kosten erstattet bekommst, die Dir zustehen und die sind meist höher als Du annimmst.

Die Fahrzeuguntersuchung kann bei Dir zu Hause, an der Unfallstelle, in Deiner Werkstatt oder auch an Deinem Arbeitsplatz stattfinden. Ich komme dahin, wohin Du willst!

Solltest Du in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, ist es immer ratsam, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Durchsetzung der eigenen Schadenersatzansprüche zu beauftragen. Das gilt ausnahmslos für jeden Schadensfall! Es gibt nämlich keine unkomplizierten Schadensfälle. Selbst wenn die gegnerische Versicherung Dir signalisiert, alles in Ihrem Sinne schnellstmöglich erledigen zu wollen, solltest Du nicht auf Dein Recht der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes verzichten. Die Kosten für den Rechtsanwalt muss bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die gegnerische Haftpflichtversicherung übernehmen, und zwar IMMER!

A! Als Geschädigter hast Du das Recht, Dir den Schaden auszahlen zu lassen. Ob Du das Geld für Reparaturen verwendest oder nicht, bleibt Dir überlassen. Diese Art der Schadensregulierung wird als fiktive Schadensregulierung bezeichnet. Lediglich die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet.       


Ihr Vorteil bei uns: Schnelle, sichere und professionelle Unterstützung von geprüften KFZ-Gutachter

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Durch unsere Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und die Kooperation mit Werkstätten gewährleisten wir eine reibungslose Abwicklung – von der Schadensaufnahme bis zur Auszahlung.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Netzwerk, damit Sie nach einem Unfall schnell wieder mobil sind!


KFZ-Gutachter Lexikon

KFZ-Gutachter-Lexikon

Der Wiederbeschaffungswert spielt eine wichtige Rolle bei der Regulierung von Unfällen. Es bezeichnet den Betrag, den der Geschädigte vor dem Unfall hätte aufwenden müssen, um sein Fahrzeug bei einem seriösen Händler zu erwerben. Ein Gutachter ermittelt den Wiederbeschaffungswert im Rahmen eines Schadengutachtens, wobei alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden, einschließlich der örtlichen Marktsituation. Der Wiederbeschaffungswert bildet außerdem die Grundlage für die Abrechnung bei einem Totalschaden.

Wenn die Schäden an einem Fahrzeug nach einem Unfall so erheblich sind, dass eine Reparatur entweder nicht mehr möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, spricht man von einem Totalschaden. Es gibt verschiedene Arten von Totalschäden, die wie folgt unterschieden werden:
Technischer Totalschaden
Wenn bestimmte Komponenten oder sogar das gesamte Fahrzeug nach einem Unfall so stark beschädigt sind, dass der ursprüngliche Zustand durch eine Reparatur nicht wiederhergestellt werden kann oder der Aufwand dafür unverhältnismäßig hoch wäre, spricht man von einem technischen Totalschaden. In solchen Fällen ist eine vollständige Instandsetzung nicht mehr realisierbar.
Wirtschaftlicher Totalschaden 
Wenn die Kosten für die Reparatur eines Fahrzeugs den Wert des Fahrzeugs in seinem vorherigen Zustand abzüglich des Restwerts übersteigen, wird dies als wirtschaftlicher Totalschaden betrachtet. In solchen Fällen entscheidet die Versicherung des Unfallverursachers, dass eine Reparatur unwirtschaftlich ist, und erstattet lediglich den Betrag des Fahrzeugwerts vor dem Unfall abzüglich des Restwerts.
Unechter Totalschaden
Wenn ein Fahrzeug, das neuwertig ist (weniger als einen Monat in Gebrauch oder weniger als 1.000 km Laufleistung), durch einen Unfall erheblich beschädigt wird, kann ein unechter Totalschaden festgestellt werden. Selbst wenn das Fahrzeug in Bezug auf den neuwertigen Zustand vollständig repariert werden kann und die merkantile Wertminderung berücksichtigt wurde, wird es dennoch als Totalschaden betrachtet. Dies liegt daran, dass es für den Besitzer eines neuwertigen Fahrzeugs unzumutbar ist, ein Fahrzeug zu besitzen, das in einen Unfall verwickelt war. Aus diesem Grund wird in solchen Fällen der unechte Totalschaden festgestellt.

Unter der Bezeichnung „130%-Reparaturschaden-Grenze“ oder auch „130%-Opfergrenze“ kann die gegnerische Versicherung unter bestimmten Umständen die Reparaturkosten übernehmen, selbst wenn es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Dabei dürfen die Gesamtkosten für die Reparatur inklusive Wertminderung maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegen, also höchstens 130% betragen.
Um die 130%-Reparaturschaden-Grenze geltend zu machen, muss das Fahrzeug vollständig und professionell repariert werden. Eine Reparatur mit gebrauchten Ersatzteilen ist nur zulässig, wenn dies im Gutachten ausdrücklich festgehalten wurde. Eine teilweise Reparatur ist nicht gestattet. Außerdem muss das Fahrzeug für mindestens sechs weitere Monate auf den Geschädigten zugelassen bleiben und von ihm selbst genutzt werden.

Wenn ein Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt wird, erfährt es eine Wertminderung, die auch nach einer vollständigen Reparatur bestehen bleibt. Dies liegt vor allem daran, dass potenzielle Käufer grundsätzlich zögern, einen reparierten Unfallwagen zu erwerben. Beim Verkauf eines Fahrzeugs ist der Verkäufer jedoch verpflichtet, den Käufer über vorhandene reparierte oder nicht reparierte Unfallschäden zu informieren.

Wenn ein Unfall ohne größere Folgen verläuft, kann es zu einem Bagatellschaden an einem Fahrzeug kommen. Hierbei handelt es sich um einen geringfügigen Sachschaden, bei dem keine Personenschäden entstehen. Die Bagatellschadensgrenze markiert die Schwelle zwischen einem regulären Schaden und einem Bagatellschaden. Obwohl es keine genaue gesetzliche Festlegung gibt, werden im Allgemeinen Schäden unter einem Wert von 750 € als Bagatellschaden betrachtet.

Ein Altschaden ist ein Schaden, der bereits vor dem aktuellen Unfall am Fahrzeug vorhanden war. Im Gegensatz zu einem Vorschaden wurde dieser Schaden jedoch noch nicht behoben. Ein Altschaden kann verschiedene Ursachen haben, darunter Unfallschäden, Gebrauchsspuren wie Dellen oder Kratzer, Korrosionsschäden, fehlende Teile wie Radkappen oder Verschleißschäden.

Ein Vorschaden bezieht sich auf einen Schaden am Fahrzeug, der vor dem aktuellen Unfall aufgetreten ist und bereits repariert wurde. Die Qualität der Reparatur ist dabei nicht entscheidend. Solche behobenen Vorschäden müssen bei einer Untersuchung des Fahrzeugs genau beschrieben, fotografiert und dokumentiert werden. Eine gründliche Prüfung des Fahrzeugs ist dafür erforderlich. Falls keine Vorschäden vorhanden sind, muss dies auch vermerkt werden.

Im Straßenverkehr bezieht sich der Begriff „Havarieschaden“ auf Schäden sowohl am Frachtfahrzeug als auch an der beförderten Ladung. Dies kann beispielsweise durch Transportunfälle oder Beschädigungen während des Transports verursacht werden. In solchen Fällen erleidet die Ladung Schäden oder wird beeinträchtigt.

Die Versicherungsgesellschaft übernimmt die Abrechnung und Abwicklung eines Schadens. Das Hauptziel der Abrechnung besteht darin, dem Geschädigten einen Zustand zu ermöglichen, der dem vor dem Unfallereignis entspricht. Es gibt zwei Arten der Abrechnung: die konkrete Abrechnung und die fiktive Abrechnung.
Konkrete Abrechnung
Im Rahmen der konkreten Abrechnung werden die tatsächlich entstandenen Schäden und Kosten erstattet. Der Geschädigte legt der Versicherung seine Kosten durch Vorlage von Rechnungen dar. Nach Prüfung erfolgt die Erstattung der Kosten auf das Konto des Geschädigten durch die Versicherung.
Fiktive Abrechnung
Statt die Kosten für Reparaturen oder ein Ersatzfahrzeug zu übernehmen, besteht auch die Möglichkeit, dass der Geschädigte eine Geldleistung in Höhe des Netto-Schadens erhält. In diesem Fall liegt es in der Verantwortung des Geschädigten, den Schaden eigenständig zu beheben. Er kann das Fahrzeug entweder in einem unreparierten Zustand weiterverwenden oder die Reparaturen selbst durchführen. Der Geschädigte macht von seinem Recht Gebrauch, die entstandenen Sachschäden nicht vollständig reparieren zu lassen.
Gemäß des Urteils BGH VI ZR 35/10 vom 23.11.2010 
steht einem Unfallgeschädigten die fiktive Abrechnung nur dann zu, wenn er das beschädigte Fahrzeug für mindestens sechs Monate weiterhin nutzt. Dabei muss das Fahrzeug in einem verkehrssicheren und fahrtüchtigen Zustand sein oder in einen solchen Zustand gebracht werden. Vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist hat der Geschädigte die Möglichkeit, sich die Reparaturkosten erstatten zu lassen, sofern diese niedriger als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs sind und er entsprechende Nachweise erbringt.

Nach einigen Unfällen können Zweifel am genauen Unfallhergang aufkommen. Dies ist insbesondere der Fall bei manipulierten oder provozierten Unfällen, bei denen die Beteiligten unrechtmäßig eine Versicherungsleistung erhalten möchten. In solchen Situationen werden Sachverständige beauftragt, um die Unfallschäden zu untersuchen. Ihre Aufgabe besteht darin festzustellen, ob die entstandenen Schäden tatsächlich mit dem geschilderten Unfall geschehen übereinstimmen und ob sie in dieser Form bei einem solchen Unfall hätten entstehen können.
Plausibilität
Plausibilität bezieht sich auf die Verständlichkeit, Stimmigkeit und Nachvollziehbarkeit einer Aussage. Es ist ein Kriterium, mit dem Aussagen oder Behauptungen bewertet werden können. Als Sachverständiger führen Sie eine Plausibilitätsprüfung durch, um zu beurteilen, ob die Aussagen über den Unfall im Einklang mit den festgestellten Schäden erscheinen.
Kausalität
Kausalität beschreibt die Verbindung zwischen einer Ursache und ihrer Wirkung. Beide stehen in einer aufeinanderfolgenden Beziehung zueinander. Das Ergebnis B ist demnach eine direkte Folge der Ursache A, und die Ursache A hat zum Ergebnis B geführt.
Kompatibilität
Kompatibilität beschreibt die Fähigkeit von zwei Baugruppen, Eigenschaften oder Systemen, miteinander zu funktionieren oder ausgetauscht werden zu können. Wenn zwei Baugruppen untereinander austauschbar sind oder Eigenschaften miteinander vereinbart werden können, gelten sie als kompatibel. Rückwärtskompatibilität tritt auf, wenn ein System die Anforderungen eines anderen Systems übertrifft, während Aufwärtskompatibilität besteht, wenn das ältere System die Anforderungen einer neueren Version erfüllt. In beiden Fällen können die Systeme erfolgreich zusammenarbeiten, wobei die neuere Version entweder zusätzliche Funktionen bietet oder das ältere System weiterhin unterstützt wird.

Beim Kraftfahrzeug steht der Restwert für den Betrag, den eine geschädigte Person für das beschädigte Fahrzeug im unrestaurierten Zustand erhält. Wenn der Geschädigte eine Privatperson ist und das Fahrzeug verkauft, wird der Restwert steuerneutral angegeben, ohne dass die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen wird. Daher wird der Restwert oft als „steuerneutrale Position“ bezeichnet. Bei einem Geschädigten, der als Unternehmer eingestuft wird und zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, wird der Restwert netto, also ohne Mehrwertsteuer, vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Verkauft ein Unternehmer ein geschäftlich genutztes Fahrzeug, unabhängig vom Fahrzeugzustand, muss er die Mehrwertsteuer ausweisen und in seiner Vorsteueranmeldung angeben. Nur der Nettobetrag geht in sein Vermögen über.

Die HIS-Datei wird im Allgemeinen als „schwarze Liste“ bezeichnet. Sie ist das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft und zielt darauf ab, Versicherungsbetrug und -missbrauch aufzudecken und zu verhindern. In der HIS-Datei werden Versicherungsdaten zu verschiedenen Schadenbereichen wie Kfz, Unfall oder Leben gespeichert. Im Bereich der Kfz-Versicherung werden beispielsweise Informationen wie Unfallmeldungen, Schadenmeldungen und Reparaturbestätigungen eines Fahrzeugs erfasst. Die HIS-Datei unterliegt den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Gemäß der DSGVO hat jede Person das Recht, einmal pro Jahr kostenfrei Auskunft über die zu ihr und ihrem Fahrzeug gespeicherten Daten bei der Informa HIS GmbH zu erhalten.


Verbandsangehöriger KFZ-Gutachter

Schadengutachten von einem erfahrenen KFZ-Gutachter

Weil jedes Detail zählt – Ihr KFZ-Gutachter in Ihrer Region.

Professionell und Kompetent

Für eine genaue Schadenbewertung ist ein Gutachten durch einen erfahrenen KFZ-Sachverständigen unverzichtbar. Setzen Sie auf die Expertise und Unabhängigkeit eines zertifizierten Gutachters, um professionelle und zuverlässige Ergebnisse zu erhalten.

Unkomplizierte Abwicklung

Als erfahrene und unabhängige KFZ-Gutachter bieten wir Ihnen eine zuverlässige und unkomplizierte Abwicklung. Wir sorgen dafür, dass Ihr Unfallgutachten zügig und präzise durchgeführt wird, damit Sie schnell Klarheit erhalten. Ob für Werkstätten, Autohäuser oder Privatpersonen – wir sind Ihr Partner für professionelle Gutachten, die ohne Umwege auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind.

Kosten für das KFZ-Gutachten

Die Kosten für ein unabhängiges KFZ-Unfallgutachten trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers, sofern Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen – dies gilt auch, wenn die gegnerische Versicherung eigene Vorschläge macht.

Ihre Experten für Unfallgutachten

Unsere Kernkompetenz liegt in der professionellen Erstellung von Unfallgutachten. Wir sind spezialisiert darauf, die Schäden an Ihrem Fahrzeug detailliert und nachvollziehbar zu dokumentieren, damit Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung sicher und erfolgreich geltend machen können.

KFZ-Gutachter für Unfallgutachten – Unsere Leistungen im Überblick

Schnelle Lösungen für sichere Ergebnisse

Unfallgutachten

Ein Unfallgutachten stellt den genauen Umfang des Schadens an Ihrem Fahrzeug fest. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers in der Regel die Kosten für das KFZ-Unfallgutachten.

Fahrzeugbewertung

Eine professionelle Fahrzeugbewertung gibt Ihnen einen genauen Überblick über den aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeugs. Ob für den Kauf, Verkauf oder zur Wertermittlung – mit unserer Bewertung erhalten Sie eine verlässliche und detaillierte Einschätzung, die Ihnen hilft, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Wertgutachten

Unsere Wertgutachten bieten Ihnen eine fundierte und unabhängige Einschätzung des aktuellen Markt- oder Wiederbeschaffungswerts Ihres Fahrzeugs. Ob für den Verkauf, den Ankauf, als Nachweis für die Versicherung oder bei Fahrzeugimporten – wir erstellen präzise Gutachten, die alle relevanten Faktoren wie Alter, Zustand, Ausstattung und Markttrends berücksichtigen.

Sie haben Fragen?

Welche Arten von Gutachten bieten Sie an?

Wir bieten umfassende rechtssichere Gutachten an, darunter Unfallgutachten, Fahrzeugbewertungen, Schadensgutachten und Wertgutachten.

Wie schnell bekomme ich einen Termin für die Unfall Aufnahme?

Sie erhalten sofort ein Termin für Ihr Unfallgutachten, und wir kommen direkt zu Ihnen in Ihre Region.


Wie lange dauert es, ein Gutachten zu erstellen?

Die Erstellung eines Gutachtens variiert je nach Komplexität des Falls. Ein einfaches Gutachten kann in ca. 24 Stunden abgeschlossen sein, während komplexere Fälle mehr Zeit in Anspruch nehmen.


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Unsere KFZ-Gutachter erstellen rechtsichere Unfallgutachten für PKWs und Transporter.

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Unsere KFZ-Gutachter sind Ihre Experten für rechtssichere und präzise Unfallgutachten. Wir bieten Ihnen eine unabhängige und schnelle Begutachtung Ihres Fahrzeugs. Lassen Sie sich kostenlos beraten – rufen Sie uns jetzt an!