Der Schaden muss vollständig erfasst werden – nicht nur sichtbar sein.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall erstelle ich ein unabhängiges Haftpflichtgutachten als technische und wirtschaftliche Grundlage für die weitere Schadenregulierung.
Ich begutachte Ihr Fahrzeug persönlich, dokumentiere den Schaden nachvollziehbar und bewerte jeden Fall individuell.
Technische Feststellungen und wirtschaftliche Bewertung in einem Dokument
Umfang und Inhalt richten sich nach dem konkreten Schadenfall. Typischerweise werden die folgenden Bereiche untersucht und nachvollziehbar dargestellt.
Schadenumfang & Kausalität
Feststellung der sichtbaren Beschädigungen, räumliche Einordnung des Schadenbereichs sowie Prüfung von Plausibilität und Unfallbezug.
Reparaturweg & Kosten
Sach- und fachgerechtes Reparaturkonzept, erforderliche Arbeits- und Lackierumfänge sowie nachvollziehbare Kalkulation.
Fahrzeug- & Schadenwerte
Je nach Fall Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturkosten und merkantile Wertminderung.
Foto-, Mess- & Beweisdokumentation
Übersicht, Details, Messbefunde, Fahrzeugzustand sowie erkennbare Alt- und Vorschäden werden geordnet dokumentiert.
Reparatur- & Ausfallzeiten
Prognose der erforderlichen Reparaturdauer und Hinweise zu Nutzungsausfall oder Mietwagenklasse, soweit sachlich relevant.
Verdeckte Risiken & Nachbefund
Schadenverdächtige, nicht abschließend einsehbare Bereiche werden gekennzeichnet und bei Bedarf einer weiterführenden Prüfung vorbehalten.
Eine äußere Spur kann auf weitere betroffene Bauteile hinweisen.
Moderne Fahrzeugfronten und Heckbereiche bestehen aus miteinander verbundenen Verkleidungen, Führungen, Trägern, Energieabsorbern, Sensoren und Kabelsätzen. Deshalb darf die Bewertung nicht an der sichtbaren Oberfläche enden.
Ich unterscheide klar zwischen festgestelltem Schaden, technisch begründetem Prüfbedarf und bloßer Möglichkeit. Nicht einsehbare Bereiche werden transparent als Nachbefund- oder Risikoposition gekennzeichnet.
Vier klar geregelte Schritte
Kontakt & Ersteinschätzung
Wir klären Unfallart, Fahrzeugstandort und ob ein vollständiges Gutachten voraussichtlich der sachgerechte Nachweis ist.
Persönliche Besichtigung
Die Schadenaufnahme erfolgt beim Kunden, in der Werkstatt oder im Autohaus an einem geeigneten und sicheren Standort.
Technische Ausarbeitung
Kalkulation, Bewertung, Fotodokumentation und erforderliche Plausibilitätsprüfungen werden zusammengeführt.
Fertiges Gutachten
Sie erhalten eine nachvollziehbare Unterlage für die weitere Regulierung und auf Wunsch die Abstimmung mit einem spezialisierten Rechtsanwalt.
Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Nicht jeder kleine Kratzer erfordert automatisch ein vollständiges Sachverständigengutachten. Bei einem erkennbar geringfügigen Schaden kann ein Kostenvoranschlag ausreichend sein.
Ein Gutachten ist insbesondere dann sachgerecht, wenn Schadenumfang oder Schadentiefe nicht sicher erkennbar sind, Wertfragen entstehen, mehrere Bauteile oder Sensoren betroffen sein können oder ein wirtschaftlicher Totalschaden nicht ausgeschlossen ist.
Schaden kurz einordnen lassen- erkennbar geringfügiger, überschaubarer Schaden
- keine Hinweise auf verdeckte Beschädigungen
- keine relevanten Wert- oder Totalschadenfragen
- mehrteiliger oder technisch unklarer Schaden
- mögliche Wertminderung oder Totalschadenkonstellation
- umfassende Beweissicherung erforderlich
Moderne Systeme unterstützen – der Sachverständige entscheidet.
Kalkulations-, Bewertungs- und Informationssysteme liefern technische Daten und Marktinformationen. Sie ersetzen jedoch nicht die sachverständige Einzelfallprüfung.
Reparaturentscheidung, Vorschadenbewertung, Wertminderung und die Einordnung verdeckter Risiken müssen zum konkreten Fahrzeug und Schadenbild passen.
Unfallgutachten für privat und gewerblich genutzte Fahrzeuge
Privatpersonen
Persönliche Betreuung und verständliche Einordnung des Fahrzeugschadens nach einem unverschuldeten Unfall.
Selbstständige & Unternehmen
Begutachtung von Pkw, Transportern und betrieblich genutzten Fahrzeugen mit Blick auf Ausfall- und Reparaturzeiten.
Werkstätten & Autohäuser
Schadenaufnahme vor Ort für deren unfallgeschädigte Kunden und klare technische Grundlage für die weitere Instandsetzung.
Das Gutachten wird nicht im Interesse der gegnerischen Versicherung erstellt.
Als Unfallgeschädigter dürfen Sie grundsätzlich einen freien Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Bei vollständiger Haftung des Unfallgegners gehören erforderliche Sachverständigenkosten regelmäßig zum ersatzfähigen Schaden; bei Mithaftung gilt dies entsprechend der Haftungsquote.
Ob ein Gutachten im Einzelfall erforderlich ist, hängt insbesondere vom erkennbaren Schadenumfang ab. Rechtliche Fragen werden bei Bedarf durch einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt geprüft.
- neutraler technischer Befund
- nachvollziehbare wirtschaftliche Bewertung
- vollständige Beweisdokumentation
- klare Benennung von Grenzen und Prüfbedarf
Lassen Sie den Schaden prüfen, bevor Beweise verändert werden.
Rufen Sie mich direkt an oder senden Sie eine kurze Anfrage. Ich stimme Besichtigungsort und Termin persönlich mit Ihnen ab.
Die Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung. Erforderlichkeit, Haftungsquote und Erstattungsfähigkeit einzelner Schadenpositionen sind stets anhand des konkreten Einzelfalls zu beurteilen.
